Skip to content

Hausordnung

Klubhausordnung
Besucher/innen tragen durch ihre Rücksicht gegenüber den Menschen und durch ihren sorgfältigen Umgang mit dem Material zum Wohlbefinden im Lebensraum Klubraum LubX bei. Sie übernehmen Verantwortung bei der Betreuung und Benutzung der Infrastruktur.

1. Geltungsbereich und Verantwortlichkeiten
Diese Hausordnung gilt für den Klubraum LubX sowie der näheren Umgebung.
Gründungsmitglieder, Aktiv- und Passivmitglieder, sowie Gelegenheitsbesucher sind gemeinsam verantwortlich für die Einhaltung und die Durchsetzung der nachfolgenden Bestimmungen. Sie verpflichten sich im Interesse eines möglichst reibungslosen Aufenthaltes im Klubraum, sich an die Hausordnung zu halten und sich wenn nötig für deren Einhaltung durch andere einzusetzen.
2. Zutritt zum Klubraum
Zutritt zum Klubraum haben alle Mitglieder des Vereines LubX. Gelegenheitsbesucher dürfen sich nur in Begleitung eines Mitgliedes im Klubraum aufhalten.Die Öffnungszeiten des Klubraumes sind individuell. Es muss immer mindestens ein Gründungsmitglied oder ein Aktivmitglied das vom Vorstand dazu ermächtig wurde, im Klubraum anwesend sein. Diese Person trägt die Verantwortung über das LubX, sowie dessen Infrastruktur.

3. Parkplätze
Vor dem LubX sind einige Parkplätze vorhanden. Weitere Parkplätze gibt es in der Umgebung.

4. Einrichtungen
Mobiliar, Geräte und Räumlichkeiten sind sorgfältig zu behandeln.
Festgestellte Schäden sind einem Member umgehend zu melden.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verursacher oder die Verursacherin. Absichtliches zerstören von Mobiliar und Gegenständen führt zum Ausschluss aus dem Verein, sowie allfälliger rechtlicher Konsequenzen.
5. Abfälle
Sämtliche Abfälle (Verpackungen, Glas- und Pet- Flaschen, Alu-Dosen, Papier usw.) müssen in den entsprechenden Behältern entsorgt werden. Zigarettenstummel gehören ausschliesslich in die dafür vorgesehenen Aschenbecher, Kaugummis in die Abfalleimer.
Diese Regeln sind auch in der näheren Umgebung des LubX einzuhalten.

6. Tiere
Im Klubhaus sind grundsätzlich keine Tiere zugelassen. Eine bewilligung für Tierhaltung im Klubhaus, wird auf Anfrage des Tierhalters individuell durch den Vorstand, jedoch nur in Ausnahmefällen, erteilt.

7. Massnahmen bei Verletzung der Hausordnung
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung können folgende Massnahmen ergriffen werden:

Ausschluss aus dem Verein
Disziplinarmassnahmen gegen das Vereinsmitglied
Zivilrechtliche Forderungen
Strafanzeige

Die Klubraumordnung soll einen geordneten und angenehmen Aufenthalt im LubX ermöglichen. Alle bekunden durch das Einhalten dieser Hausordnung ihren Willen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Dietikon, den 6. Februar 2023                             Vorstand LubX

KLUBHAUSORDNUNG